Siebenburg International
Business consultancy
Neues Gesellschaftsrecht rückt in greifbare Nähe!
Die
lange
angekündigte
Reform
des
Gesellschaftsrechts
in
den
Vereinigten
Arabischen
Emiraten
scheint
nun endlich in greifbare Nähe gerückt.
“Es
kann
zu
jeder
Zeit
in
diesem
Jahr
kommen.
Auf
Ministerialebene
ist
die
Arbeit
erledigt,”
ließ
Sultan
Bin
Saeed
Al
Mansouri,
Wirtschaftminister
der
VAE
am
Rande
des
5.
Annual
GCC
Regulators
Summit
in
Abu
Dhabi
verlauten.
Das
Ministerium
hat
den
Entwurf
fertiggestellt
und
wartet
nun
auf
die
Verabschiedung
durch die entsprechende VAE-Legislative.
Für
ausländische
Investoren
wesentlich
ist
die
Aufhebung
der
derzeit
geltenden
49%-Grenze
in
VAE
Unternehmen.
Ausländische
Investoren
können
zur
Zeit
maximal
49%
der
Gesellschaftsanteile
an
Unternehmen innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate halten.
Viele
Investoren
weichen
daher
in
eine
der
über
30
Free
Zones
aus,
sofern
ihr
Geschäftsmodell
oder
die
angebotenen
Dienstleistungen
eine
Präsenz
innerhalb
der
VAE
nicht
zwingend
erforderlich
machen.
In
den
Free Zones können Ausländer 100% der Anteile halten.
Allerdings
wird
es,
wie
schon
früher
berichtet,
keine
generelle
Aufhebung
geben,
sondern
nur
ausgewählte
Industrie- und Dienstleistungsbereiche betreffen.
Die
lange
erwartete
Reform
des
Firmenrechtes
soll
die
Ansiedlung
ausländischer
Investoren
weiter
begünstigen und zu mehr Transparenz und Vertrauen beitragen.
Das neue Gesetz schreibt den Unternehmen auch die Einführung von Unternehmsleitlinien verbindlich vor.
Einzelheiten
zu
den
Neuerungen
waren
jedoch
noch
nicht
zu
erfahren.
Insbesondere
bleibt
offen
für
welche
Bereiche
die
Aufhebung
der
49%-Grenze
gilt.
Wir
werden
Sie
hier
weiter
auf
dem
Laufenden
halten.
Quelle: Gulf News, 17. Februar 2011
Die
Vereinigten
Arabischen
Emirate
bieten
mit
ihrer
zentralen
Stellung
und
Reichweite
in
die
Märkte
des
mittleren
Ostens
und
Nordafrika
und
der
ausgezeichneten
Infrastruktur,
sowie
den
Steuervorteilen
-
es
werden weder Körperschafts- noch Einkommensteuer erhoben - attraktive Investitionsbedingungen.
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